Im Interesse der öffentlichen Gesundheit hat die belgische Regierung am 13. März eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus / COVID-19 zu verlangsamen. Diese Maßnahmen wurden seit dem 4. Mai systematisch gelockert.
Hygienemaßnahmen sind unerlässlich (Händewaschen; Niesen oder Husten im Ellbogen).
Halten Sie ausreichend Abstand voneinander (mindestens 1,5 m).
Das Tragen einer Mundmaske ist in bestimmten Situationen obligatorisch (siehe unten).
Großveranstaltungen, Festivals, private und öffentliche Versammlungen sind bis zum 31. August verboten.
Die eigenen Dienstleistungen der Stadt Gent beschränken sich auf das Wesentliche und werden nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail erbracht. Seit dem 15. Juni ist es wieder möglich, innerhalb der EU zu reisen (+ Vereinigtes Königreich, Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen). Weitere Informationen hierzu über Foreign Affairs.
Geschäfte und Einkaufszentren
Kino
Theater-, Konzert- und Konferenzräume
Auditorien
Andachtsorte
Museen (und Denkmäler)
Bibliothek
öffentliche Verkehrsmittel (einschließlich Bahnsteig und Bahnhof)
Wenn Sie in diesen Fällen keine Gesichtsmaske tragen, wird Ihnen die Einreise verweigert und Sie riskieren eine Sanktion. Kinder unter 12 Jahren müssen keine Mundmaske tragen.
Hotels:
Alle Hotels in Gent sind seit dem 10. Juni wieder geöffnet. Für weitere Informationen zu den Sicherheitsbestimmungen wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel.
Andere Unterkünfte:
Alle anderen Unterkünfte (Ferienhäuser, Ferienhäuser, Campingplätze, B & Bs, Ferienparks, AirBnBs, Herbergen, Jugendunterkünfte…) sind seit dem 8. Juni wieder geöffnet. Für weitere Informationen zu den Sicherheitsbestimmungen und Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an Ihre Unterkunft.
Unternehmen (Lebensmittel und Non-Food):
Alle Geschäfte sind seit dem 11. Mai wieder geöffnet.
Alle lokalen Märkte haben seit dem 18. Mai wieder begonnen.